Sind Nummernschildaufkleber legal?

 

Verspüren Sie die Versuchung, Ihre Verbundenheit zu Ihrem Lieblingsfachbereich durch einen Aufkleber auf Ihrem Nummernschild zum Ausdruck zu bringen?

Das Gesetz ist eindeutig: Es ist „normalerweise“ verboten, Aufkleber auf das Nummernschild zu kleben.
Die Strafverfolgungsbehörden tolerieren diese Praxis jedoch weitgehend, solange man ihnen gegenüber höflich bleibt und sie weder die Fahrzeugidentifizierung behindert noch Unfälle verursacht.

2009 wurde das neue Fahrzeugregistrierungssystem per Dekret vom 9. Februar definiert. Gemäß Artikel 9 ist die Form des Gebietskennzeichens frei, was bedeutet, dass Sie Ihre Abteilung und das zugehörige offizielle regionale Logo wählen können.
Artikel 10 verbietet es jedoch, das Kennzeichen zu verändern, da es lesbar bleiben muss, damit die Ordnungskräfte Sie problemlos identifizieren können.
Die Straftat wird mit einer Geldbuße der 4. Kategorie geahndet, die zwischen 90 und 375 € liegt.

Die Anhänge 2 bis 5 sehen vor, dass das Gebietskennzeichen optional ist.
Sie können daher Platten ohne territoriale Kennung rechts von Ihrer mineralogischen Kennung haben.
Beachten Sie außerdem, dass die Abteilungsnummer nicht mehr in der Fahrzeugzulassungsbescheinigung aufgeführt ist. Des Weiteren muss die linke Seite des Kennzeichens zwar einen reflektierenden blauen Hintergrund mit dem Buchstaben „F“ und dem Europa-Symbol aufweisen, die rechte Seite der Gebietskennzeichnung hingegen nicht zwingend.

Wenn Sie also Ihre Verbundenheit zu Ihrer Lieblingsabteilung zum Ausdruck bringen möchten, achten Sie darauf, dass Ihr Aufkleber das Ablesen Ihres Nummernschildes nicht behindert.